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Zeugenaufruf in Osnabrück: Mann schwer verletzt am Hauptbahnhof – Polizei bittet um Hinweise

Das Wichtigste in Kürze:

  • 33-jähriger Mann wird in der Nacht vom 21. auf den 22. März am Osnabrücker Hauptbahnhof verletzt aufgefunden
  • Der Mann hatte zuvor einen Bus verlassen und wachte mit blutender Kopfverletzung und Prellungen auf
  • Polizei Osnabrück bittet um Zeugenhinweise zur Klärung des Vorfalls

Einleitung

Ein nächtlicher Vorfall in der Osnabrücker Innenstadt gibt den Behörden Rätsel auf: Ein Mann wird blutend und verletzt nahe des Hauptbahnhofs aufgefunden – die Umstände sind bislang ungeklärt. Die Polizei hofft nun auf Mithilfe aus der Bevölkerung.

Details zum Vorfall

Wie die Polizei Osnabrück am Donnerstag, dem 27. März 2025, mitteilte, wurde ein 33-jähriger Osnabrücker in der Nacht von Freitag (21. März) auf Samstag (22. März) gegen 00:50 Uhr schwer verletzt in der Nähe des Hauptbahnhofs entdeckt. Eigenen Angaben zufolge war der Mann zuvor mit einem Bus gefahren und regungslos eingeschlafen.

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Als er etwa gegen halb eins (00:30 Uhr) beim Endhalt am Osnabrücker Hauptbahnhof geweckt wurde und den Bus verließ, fand er sich kurze Zeit später verletzt und blutend wieder. Er wachte mit einer Kopfverletzung sowie mehreren Prellungen an Körper und Gesicht auf. Wie es zu den Verletzungen kam, ist bislang unklar. Des Weiteren fehlten seine Reisetasche mitsamt iPad und Notebook sowie sein Fahrrad.

Der 33-Jährige konnte sich nur lückenhaft an das Geschehen erinnern. Fest steht, dass er die Verletzungen nach dem Verlassen des Fahrzeugs erlitten haben muss. Ob ein Sturz oder eine Gewalttat dahintersteckt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

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Die Ermittlungsgruppe der Polizei Osnabrück hat die weiteren Untersuchungen aufgenommen und bittet dringend um Zeugenhinweise. Wer in der Nacht zu Samstag am oder in der Nähe des ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) in Osnabrück verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0541/327-3203 oder außerhalb der Geschäftszeiten bei der Nächstliegenden Polizeidienststelle zu melden.

Originalartikel

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