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Osnabrück: Einbrüche in neun Gartenlauben – Polizei bittet Zeugen um Hilfe

Das Wichtigste in Kürze:

  • In einem Kleingartenverein an der Helmut-Stockmeier-Straße wurden mehrere Gartenlauben aufgebrochen.
  • Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Donnerstagnachmittag (17:00 Uhr) und Freitagmorgen (09:00 Uhr).
  • Die Täter verursachten Sachbeschädigungen und entwendeten diverse Gegenstände.

Einleitung

Einbrüche in Kleingartenanlagen sind nicht nur ärgerlich, sondern sorgen regelmäßig für große Verärgerung bei den Besitzern. Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich in Osnabrück, wo mehrere Schrebergartenbesitzer Opfer von Einbrüchen wurden. Die Täter hinterließen Schäden und griffen auf rücksichtlose Weise in die Privatsphäre der Betroffenen ein.

Details zum Vorfall

In einem Kleingartenverein an der Helmut-Stockmeier-Straße in Osnabrück kam es innerhalb weniger Stunden zu einer Reihe von Einbrüchen. Die Täter schlugen in der Zeitspanne von Donnerstag, dem 23. Januar 2025, ab 17:00 Uhr, bis Freitagmorgen, dem 24. Januar 2025, gegen 09:00 Uhr zu. Insgesamt wurden neun Gartenlauben in dem Vereinsgelände gezielt angegriffen.

Um Zugang zu erhalten, griffen die Unbekannten zu Gewalt: Sie zerstörten Fenster und Türen mehrerer Lauben, wodurch erheblicher Sachschaden entstand. Im Inneren der betroffenen Gartenhäuser durchsuchten sie Schränke und andere Behältnisse nach Wertgegenständen. Ersten Ermittlungen zufolge stahlen die Täter neben elektrischen Geräten auch weitere, bislang ungenannte Gegenstände.

Die genaue Schadenshöhe konnte bisher nicht beziffert werden. Ermittlungen zur Erfassung des gesamten Ausmaßes des Einbruchs sowie zur Identifikation der Täter sind derzeit im Gange.

Fazit

Die Einbrüche in Osnabrück zeigen erneut die Verletzlichkeit solcher Kleingartenanlagen. Die Polizei Osnabrück sucht dringend nach Hinweisen, die zur Ergreifung der Täter führen könnten. Wenn Sie im Umfeld der Helmut-Stockmeier-Straße etwas Auffälliges bemerkt oder konkrete Informationen haben, kontaktieren Sie bitte umgehend die lokale Polizeistelle.

Quelle: Originalartikel

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