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Betrugsversuch in Bramsche endet mit Festnahme: Falscher Polizeibeamter in U-Haft – echter Polizist verletzt

Nach einem versuchten Betrug am Donnerstagabend hat die Polizei einen mutmaßlichen Abholer festgenommen. Der 41-jährige Mann aus dem Raum Rheine (NRW) befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft. Bei der Festnahme wurde ein Polizeibeamter verletzt und ist vorübergehend dienstunfähig.

Gegen 20:35 Uhr meldete sich eine 57-jährige Frau aus Bramsche bei der örtlichen Polizei, während sie sich noch im Telefonat mit dem Betrüger befand. Der Anrufer stellte sich als Zivilbeamter vor und behauptete, in der Nachbarschaft habe es Festnahmen von Einbrechern gegeben. Ihre Wertsachen seien angeblich in Gefahr und müssten deshalb „abgeholt und gesichert“ werden. Geistesgegenwärtig telefonierte sie mit ihrem Mobiltelefon parallel mit der echten Polizei, während sie den Täter am Festnetz hielt. Die Polizei Bramsche reagierte sofort und traf umgehend polizeiliche Maßnahmen zur Festnahme.

Gegen 22:10 Uhr erfolgte die fingierte Übergabe: Ein zuvor unbeteiligtes Fahrzeug passierte das Wohnhaus mehrfach langsam und hielt schließlich direkt davor. Die Frau war vom Täter zuvor angewiesen worden, eine Plastiktüte mit Bargeld und Schmuck aus dem Fenster zu werfen – Inhalte, die überhaupt nicht existierten. Der Mann nahm die wertlose Tüte an sich und versuchte zu fliehen, woraufhin die Einsatzkräfte einschritten und ihn nach kurzer Verfolgung festnahmen. Hierbei leistete der Beschuldigte Widerstand, wodurch ein Polizist verletzt wurde und derzeit dienstunfähig ist. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde unmittelbar Untersuchungshaft durch das Amtsgericht Osnabrück angeordnet.

Natalia de Vries, Leiterin des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Osnabrück:

„Das beherzte und umsichtige Verhalten der Geschädigten war entscheidend für den Einsatzerfolg. Sie hat in einer absoluten Stresssituation kühlen Kopf bewahrt und der Polizei die entsprechenden Hinweise gegeben. Nur dadurch war die Festnahme möglich. Gleichzeitig haben unsere Einsatzkräfte mit hoher Professionalität und Teamarbeit reagiert. Besonders bedauerlich ist die Verletzung eines Kollegen im Zuge der Festnahme – wir wünschen ihm eine schnelle und vollständige Genesung.“

Dr. Alexander Retemeyer, stellvertretender Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück, ergänzt:

„Schockanrufen dieser Art liegt nach kriminalistischer Erfahrung stets eine bestens organisierte Bandenstruktur zugrunde. Für jede Einzeltat müssen Tatbeteiligte daher grundsätzlich mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Dies gilt auch für diejenigen Personen, die sich mit der Beuteabholung befassen. Der heutige Erlass des Untersuchungshaftbefehls durch das Amtsgericht Osnabrück zeigt deutlich auf, wie schnell eine vermeintlich lukrative ‚Karriere‘ als Abholer durch den gerichtlich angeordneten Freiheitsentzug beendet sein kann.“

Die Ermittlungen zu der Tat und möglichen Mittätern dauern derzeit an.

Quelle: Originalartikel auf presseportal.de

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